Aktualisierung der Gebäudetreppen-Norm DIN 18065 - Was ist neu?

Im März 2015 wurde die neue Fassung der DIN 18065 veröffentlicht. Der Normenausschuss hat zumeist redaktionelle Änderungen vorgenommen, die zu einer besseren Verständlichkeit führen sollen. Daher wurde nichts Wesentliches geändert. Die vorliegende aktualisierte Version ersetzt die Fassung vom Juni 2011, die bisher jedoch noch Bestandteil der Liste der Technischen Baubestimmungen ist. Der BVM hat die geänderten Punkte aufgelistet.


Änderungen innerhalb der DIN 18065

Die normativen Verweisungen in Abschnitt 2 wurden aktualisiert bzw. gekürzt. Die Verweise auf die Bodentreppen, Kinderschutzgitter und englischsprachige Begriffe wurde gestrichen. Verweise auf Arbeitsstättenverordnung und Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaft wurden an das Ende der Norm in die Literaturhinweise verschoben.

  • Der Begriff nutzbare Laufbreite wurde im gesamten Bildunterschrift: Unterschied zwischen nutzbarer Treppenlaufbreite (1) und Treppenbreite (2)Dokument durch nutzbare Treppenlaufbreite ersetzt.
  • Im Abschnitt 6 „Hauptmaße“ wurde die Überschrift der Tabelle 1 geändert, um deutlich zu machen, dass die Hauptmaße in und an Gebäuden und Wohngebäuden gelten.
  • Die Überschrift von Abs. 6.2 wurde von „Wendelstufen und Wendelung“ in „Wendelstufen, Wendepodeste und Wendelung“ geändert.
  • Die Überschrift von Abs. 6.3 wurde von „Treppenpodeste“ in „Treppenpodeste und Trittstufen“ geändert und ein neuer Abschnitt 6.3.6 „Soll-Lage von Treppenpodesten und Trittstufen ergänzt. Darin wird das Thema waagerechte Soll-Lage und Entwässerung bzw. Funktionsgefälle behandelt.
  • Im Abs. 6.8.4 „Geländer neben Treppenläufen oder Treppenpodesten“ wurde der vierte (letzte) Absatz gestrichen, in dem in der Fassung 2011-06 ein waagerechter Abstand des Geländers von zumindest 2 cm von der Stufe gefordert war. Diese Forderung wurde ersatzlos gestrichen. Selbstverständlich können und konnten Geländer auch direkt und ohne Abstand an die Treppenwange montiert werden. Entsprechend ist das Bild A.9 geändert worden, das nun identisch mit dem Bild A.10 ist.
  • Im Abschnitt 7 „Toleranzen“ wurde die Überschrift der Tabelle 2 geändert, um deutlich zu machen, dass die Toleranzen in und an Gebäuden und Wohngebäuden gelten.
  • In Abschnitt 7.6 wurde der Begriff „waagerechte Lage“ in „Nennlage (Soll-Lage)“ geändert.
  • Der Abschnitt 7.9 wurde ergänzt, um die Verbindung zu dem neu eingefügten Abschnitt 6.3.6 zu schaffen.
  • Die Abschnitte 8.2 und 8.3 wurden bezüglich des Gehbereichespräzisiert bzw. ergänzt.
  • In Bild A.3 wurde die Unterschneidung u ergänzt.
  • Schließlich wurde ein neues Bild (A.32) eingefügt, um den Unterschied zwischen Treppenbreite und nutzbarer Treppenlaufbreite zu veranschaulichen.

Quelle: Bundesverband Metall