Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission mit den Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Bauproduktenverordnung ist diese Woche die Antwort auf die Frage 31 zur CE-Kennzeichnungspflicht nach EN 1090-1 um zwei Anmerkungen ergänzt worden. Danach müssen Geländer ohne tragende Funktion im Sinne der Bauproduktenverordnung, d.h. ohne tragende Funktion im Gebäudetragwerk – was für nahezu sämtliche Geländer zutreffen wird – nicht nach EN 1090-1 CE-gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Treppen.
Weil Geländer und Treppen damit nun nicht mehr über eine europäisch harmonisierte Norm abgedeckt sind, wird es zukünftig wieder nationale Regelungen geben. Wie die für Deutschland aussehen, steht heute noch nicht fest. Zu erwarten ist aber, dass diese den bisherigen Regelungen entsprechen. Wir werden uns jedenfalls gegenüber der Baubehörde dafür einsetzen, dass neue Regelungen nicht noch weitergehender ausfallen und, sobald diese feststehen, umgehend dazu berichten.
Für die Zwischenzeit lautet die Empfehlung, die Anforderungen aus den relevanten nationalen technischen Baubestimmungen bezüglich Planung, Bemessung (Statik) und Ausführung einzuhalten, zum einen weil sich hier bisher nichts geändert hat, zum anderen um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein.
Quelle: BVM